Ernährungsberatung
Ernährungsberatung kann zur Gesundheitsvorsorge (präventiv) erfolgen. Die Übernahme der Kosten durch Ihre Krankenversicherung ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Durch die gesetzlichen Krankenkassen kann Ernährungsberatung nach § 20 SGB V bezuschusst werden.
Sinnvoll ist eine Beratung, wenn Sie in bestimmten Lebenssituationen Ihre Ernährung umstellen möchten. Mögliche Anlässe sind:
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Senkung des Risikos für ernährungsmitbedingte Erkrankungen
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Vermeidung von Mangel- oder Fehlernährung
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Ernährung in Schwangerschaft und Stillzeit
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Ernährung im Alter
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Übergewicht
Liegt bei Ihnen bereits eine Erkrankung vor, kann Ihr Arzt ebenfalls die Notwendigkeit einer (kurativen) Ernährungsberatung bescheinigen. In diesem Fall handelt es sich um eine Ernährungstherapie, die zu den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation nach § 43 SGB V gerechnet wird.
Ich biete Ihnen eine individuelle Beratung zu folgenden Indikationen:
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Lebensmittelunverträglichkeiten
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Laktoseintoleranz
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Fruktosemalabsorption
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Histaminintoleranz
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Glutensensitivität
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Lebensmittelallergien und Zöliakie
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Adipositas
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Diabetes mellitus Typ 1 und 2
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Osteoporose
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Hyperurikämie und Gicht
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Fettstoffwechselstörungen
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Rheuma und Arthrose
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Erkrankungen des Verdauungssystems
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Leistungen der Ernährungstherapie teilweise oder vollständig. Da hier die Regelungen der einzelnen Krankenkassen unterschiedlich sind, informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenversicherung über den Umfang der Kostenerstattung.